Sunday, 22 January 2012

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen


1. Allgemeines:
Die Firma GEORG KÖBELE GmbH & Co.KG (nachfolgend Firma GEORG KÖBELE) legt ihren sämtlichen Geschäftsbeziehungen betreffend Ankauf und Weiterverkauf von Waren sowie der Ausführung von Dienst- und Werkleistungen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, die somit als Vertragsinhalt vereinbart werden. Abweichungen hiervon, insbesondere durch anderslautende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner der Firma GEORG KÖBELE bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung der Parteien.
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher und Unternehmer als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts.

2. Vertragsabschluß:
Die Angebote der Firma GEORG KÖBELE in Prospekten und Anzeigen sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell von ihr ausgearbeitete Angebote hält sich Firma GEORG KÖBELE 21 Kalendertage gebunden. Ein Liefervertrag/ Werkvertrag wird erst durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung seitens der Firma GEORG KÖBELE oder durch Ausführung der Lieferung/Werkleistung abgeschlossen. Diese Bestätigung gilt als abgegeben, wenn Firma GEORG KÖBELE einen Auftrag nicht binnen 14 Kalendertagen seit Eingang ablehnt. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der Firma GEORG KÖBELE.

3. Preise:
Den Lieferungen und sonstigen Leistungen liegen die Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer nach den jeweils gültigen Preislisten/Prospekten der Firma GEORG KÖBELE zugrunde. Die Preise verstehen sich frei Haus bei einem Rechnungsbetrag von mindestens    € 51,-- zzgl. MWSt.; bei Aufträgen geringeren Umfangs werden die Frachtkosten zusätzlich berechnet. Dies gilt auch bei Abrechnung von Aufträgen durch Sammelrechnung. Frachtkostenbelastung des Käufers bleibt auch bei Großbestellungen nach entsprechender Vereinbarung ausdrücklich vorbehalten.
Firma GEORG KÖBELE ist berechtigt bei Forderungen in einem Auftrag im Umfang von bis zu € 25,-- Kleinstmengen-/ Kleinauftragszuschläge zu erheben.
Bei Lieferungen mit vereinbarten Lieferfristen von mehr als 4 Monaten berechtigen Ände-rungen der das Preisgefüge mitbestimmenden Umstände, wie beispielsweise die Mehr-wertsteueränderung, Materialkosten- und Arbeitskostensteigerungen die Firma GEORG KÖBELE zu einer nachträglichen Änderung des Preises der Bestellung. Übersteigen der geänderten Preise den ursprünglichen Preis um mehr als 10 % , ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

4. Lieferungen - Lieferzeit:
Verbindliche oder unverbindlich vereinbarte Liefertermine oder -fristen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Die Lieferung erfolgt durch die Firma GEORG KÖBELE, Bahn oder Spediteur aber immer auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe an Transportpersonen, auch eigene Leute des Käufers, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Schadensersatz wegen Fehlversendung bleibt ausgeschlossen.
Die Firma GEORG KÖBELE ist berechtigt, von ihrer Lieferungsverpflichtung zurückzutreten, wenn ihr die Lieferung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise unmöglich wird, insbesondere wegen höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Kriegs-ereignissen, Betriebsstörungen, Insolvenz oder Lieferschwierigkeiten des Herstellers. Sofern derartige Ereignisse nur von vorübergehender Dauer sind, kann eine auf die Dauer der Behinderung verlängerte Lieferfrist in Anspruch genommen werden. Die hierdurch ein-getretene Verlängerung der Lieferfrist darf 4 Wochen nicht überschreiten. Dem Käufer stehen hernach die im Falle der Überschreitung der Lieferzeit nachfolgend beschriebenen Rechte zu. Bei Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferzeit oder bei Nichtausführung einer Bestellung innerhalb angemessener Frist oder in den Fällen des Ablaufs der obengenannten Verlängerung der Lieferfrist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma GEORG KÖBELE eine Nachlieferungsfrist von weiteren 3 Wochen unter gleichzeitiger Androhung, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktrete, gesetzt hat und die Lieferung nicht erfolgt ist. Die Nachlieferungsfrist beginnt mit Eingang des Briefes bei der Firma GEORG KÖBELE. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

5. Gewährleistungen:
1. Die Firma GEORG KÖBELE übernimmt gegenüber Kunden keinerlei Garantie für die Beschaffenheit und Haltbarkeit von gelieferten Waren und Werkleistungen, es sei denn, diese sei ausdrücklich schriftlich erfolgt. Garantien von Herstellern bleiben hiervon unberührt; aus solchen Garantien resultierende Ansprüche sind gegenüber dem Hersteller zu verfolgen, wobei die Firma GEORG KÖBELE, so weit der zeitliche Garantierahmen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist der Firma GEORG KÖBELE liegt, den Vertragspartner unterstützt .
2. Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, werden Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln an neu hergestellten Waren und Werkleistungen auf die Dauer von einem Jahr seit Ablieferung der Ware begrenzt. Ansonsten beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre seit Auslieferung der Ware.
3. Gegenüber Verbrauchern werden Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängel an gebraucht gelieferten Waren zeitlich auf die Dauer von einem Jahr seit Ablieferung der Ware begrenzt. Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, wird für gebraucht gelieferte Waren die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen.
4. Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten für den Fall, dass die Gewähr-leistung der Firma GEORG KÖBELE nicht individuell mit dem Kunden ausgehandelt wurde, die nachfolgenden Bestimmungen:

Soweit der Liefer- oder Leistungsgegenstand mangelhaft ist oder ihm die vertraglich verein-barte Beschaffenheit fehlt oder er innerhalb der Gewährleistungsfristen durch Fabrikations- oder Materialmängel, die bei Übergabe vorlagen, schadhaft wird und nicht auf üblichem Verschleiß oder Fehlbehandlung oder Fehlbedienung beruht, leistet Firma GEORG KÖBELE Gewähr nur nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen. Beanstandungen offensichtlicher Art nach Empfang der Ware sind unverzüglich, mindestens aber binnen 2 Monaten nach Entdeckung durch den Vertragspartner zu melden, ansonsten ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der oben genannten Gewährleistungsfristen unverzüglich, mindestens aber binnen Jahresfrist seit Entdeckung mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen leistet die Firma GEORG KÖBELE Gewähr dergestalt, dass sie nach ihrer Wahl Nacherfüllung - auch mehrfach - leistet oder gegen Rücknahme der Ware mangelfreie Ersatzware liefert. Hierzu bewilligt der Käufer eine ange-messene Frist von bis zu einem Monat seit Eingang der zurückgenommenen Ware bei der Firma GEORG KÖBELE. Erst im Falle zweimal fehlgeschlagener Nacherfüllung/Nachbes-serung oder in den Fällen verweigerter Nachbesserung wegen unvertretbarer Kosten der Nacherfüllung stehen dem Vertragspartner das Recht der Minderung oder des Rücktritts vom Vertrag zu. 6. Haftungsbeschränkung:
Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung anderer Rechtsgüter als Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners sind sowohl gegenüber der Firma GEORG KÖBELE als auch gegenüber deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Gleiches gilt auch für die Verletzung sonstiger Vertragsverpflichtungen und Nebenverpflichtungen seitens der Firma GEORG KÖBELE.

7. Zahlungen:
Rechnungen werden zum Tag der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware zur Abholung ausgestellt. Die Rechnungen sind mangels anderweitiger Vereinbarung zahlbar sofort rein netto Kasse.
Bei Zahlung durch Scheck oder Überweisung gilt die Zahlung erst mit dem Tage der Gutschrift auf einem Konto der Firma GEORG KÖBELE als erfolgt, falls keine Rückbelastung durch das Kreditinstitut erfolgt. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Firma GEORG KÖBELE ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt in jedem Falle immer nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Dienst- und Werkleistungen  (wie z. B.: Reparaturen, Montagen, Softwareerstellung, Einweisung und Schulungen) und sonstige Leistungen sind bei Erhalt sofort Netto Kasse fällig.
Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind nur zulässig, wenn derartige Gegenforderungen rechtskräftig  festgestellt  oder  unbestritten  sind. Gleiches  gilt  für  ein  ausgeübtes Zurück-behaltungsrecht auf Grund derartiger Forderungen, soweit sie nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
Wird nach Abschluss des Vertrages wegen der Leistungsunfähigkeit des Vertragspartners die Gefährdung der Ansprüche der Firma GEORG KÖBELE offenbar, so kann die Firma GEORG KÖBELE ihre Leistung verweigern. Nach ergebnislosem Verstreichen einer gesetzten Frist, binnen derer der Vertragspartner Zug um Zug gegen die Leistung seine Gegenleistung oder Sicherheit für diese zu leisten hatte, kann die Firma GEORG KÖBELE vom Vertrag zurücktreten.
Entgegen anderslautenden Zahlungsbestimmungen ist Firma GEORG KÖBELE stets berechtigt, eingehende Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten zu verrechnen. Diese Verrechnung wird Firma GEORG KÖBELE dem Kunden mitteilen. Soweit Zinsen und Kosten entstanden sind, erfolgt eine Verrechnung auf Kosten, Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung.

8. Eigentumsvorbehalt:
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern und jur. Personen des öffentlichen Rechts behält sich Firma GEORG KÖBELE das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei Verträgen mit Unternehmen behält sich Firma GEORG KÖBELE das Eigentum an der Ware bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen des Käufers oder dessen Firmenverbundes mit der Firma GEORG KÖBELE vor.
3. Bei Verarbeitung oder Bearbeitung von Waren der Firma GEORG KÖBELE durch den Käufer, die dazu führt, dass die Ware kraft gesetzlicher Bestimmungen Eigentum des Käufers wird, gilt, dass der Käufer verarbeitete Ware  zur Sicherung der Kauf-preisschuld an die Firma GEORG KÖBELE bereits jetzt an diese übereignet und sie ausschließlich für die Firma GEORG KÖBELE besitzt. Dem Käufer wird von der Firma GEORG  KÖBELE nachgelassen,  die  Eigentumsvorbehaltsware  und  die  zur  Sicherung übereignete  Ware  im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs  zu  veräußern  oder weiterzuverarbeiten. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist hierbei ausgeschlossen. Forderungen  des  Käufers  gegen  seine Abnehmer  aus  dem  Weiterverkauf  oder  der Verarbeitung der genannten Ware sind hiermit bis zur Höhe der vom Käufer geschuldeten Kaufpreisforderungen an die Firma GEORG KÖBELE abgetreten. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkäufen zu Gunsten der Firma  GEORG  KÖBELE  ermächtigt. Die Firma GEORG KÖBELE behält  sich  vor,  die Einziehung der Forderungen selbst vorzunehmen. Der Käufer hat der Firma GEORG KÖBELE auf ihr Verlangen die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen und die zum Nachweis der Forderung notwendigen Unterlagen herauszugeben. Der Eigentumsvorbehalt bezüglich der gelieferten Waren bleibt auch dann erhalten, wenn einzelne Forderungen des Käufers im Rahmen laufender Rechnungen geführt und saldiert werden.  In  diesem  Fall  wird  die  Firma  GEORG  KÖBELE  das  Vorbehalts  bzw. Sicherungseigentum, sowie eine eventuelle Vorausabtretung in dem Umfange, in dem die gewährten Sicherheiten noch offene Forderungen der Firma GEORG KÖBELE gegen den Käufer übersteigen, diese gegenüber dem Käufer freigeben.
4. Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Dritte sind der Firma GEORG KÖBELE unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten der Lösung der Pfändung gehen zu lasten des Käufers. Sofern in der verarbeiteten Ware auch Material anderer verarbeitet wird, wird die Firma GEORG KÖBELE Eigentümerin der verarbeiteten Ware nach Bruchteilen in dem Verhältnis, in dem der Wert der von ihr gelieferten Ware zum Wert der Ware der anderen Lieferanten steht.
5. Die Firma GEORG KÖBELE bleibt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dann die gelieferte Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes des Kunden zurückzuverlangen und in Besitz zu nehmen, wenn zuvor eine angemessene Nachfrist zur Zahlung der offenen Forderungen gesetzt wurde und Zahlung innerhalb dieser Frist nicht erfolgte. Der Vertragspartner hat Wertersatz bei nicht rückgabefähiger Leistung bzw. Wertersatz bei Unmöglichkeit der Herausgabe oder Verschlechterung der Ware zu leisten. Gezogene Nutzungen und Gebrauchsvorteile sind an Firma GEORG KÖBELE herauszugeben bzw. zu erstatten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung des  Vertrages  bleibt der Firma GEORG KÖBELE vorbehalten.

9. Eigentum an Mustern:
Muster, die die Firma GEORG KÖBELE dem Käufer überlassen hat, bleiben Eigentum der Firma GEORG KÖBELE und dürfen ohne Genehmigung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.

10. Bestimmungen für Wiederverkäufer:
Wiederverkäufer verpflichten sich zur Einhaltung der von Firma GEORG KÖBELE auferlegten Gebietsgrenzen und haften für alle Verstöße mit allen sich daraus ergebenden Folgen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist D-72202 Nagold.
Ist der Käufer Vollkaufmann oder hat er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz, so gilt als Gerichtsstand darüber hinaus D-72202 Nagold als vereinbart. Die Gültigkeit Deutschen Rechts ist vereinbart.

12. Sonstiges:
Nur  mit  Zustimmung der Firma GEORG KÖBELE können  Ansprüche  aus Geschäftsvor-gängen abgetreten werden. Soweit einzelne Bestimmungen ungültig sein sollten, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen  nicht.  Die  ungültige Bestimmung ist in zulässiger Art  und  Weise  so auszulegen, dass sie dem Vertragszweck am ehesten entspricht.

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